Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Textilfaktor, eine Marke von MERCH BROS GmbH

Präambel:

Textilfaktor, eine Marke von MERCH BROS GmbH, Gattingerstraße 17, 97076 Würzburg, im Folgenden „MERCH BROS“ genannt, versteht sich als Lieferant hochqualifizierter individualisierter Merchandising-Produkte. Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen MERCH BROS und dem jeweiligen Kunden so weit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln. Aus diesem Grund werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläutert:

Werkleistungen: Werkleistungen sind Leistungen, bei denen MERCH BROS ein fertiges Werk schuldet.

Allgemeine Bedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen MERCH BROS und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, MERCH BROS hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.
Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

  • individuelle Vereinbarungen
  • Teil B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Teil A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des von MERCH BROS unterbreiteten Angebots in Textform durch den Kunden zustande. MERCH BROS hält sich 30 Tage an ihr Angebot gebunden.
Der Umfang der von MERCH BROS zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden.
MERCH BROS darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte MERCH BROS wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber MERCH BROS nicht nachkommt.
Kommt MERCH BROS mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn MERCH BROS eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von MERCH BROS, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

§ 3 Pflichten des Kunden

Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die von MERCH BROS erbrachten Leistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an MERCH BROS überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von MERCH BROS zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.

Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von MERCH BROS gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Erstellung und Verwendung von 3D-Druckerzeugnissen einzuholen.

Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten, von MERCH BROS zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.

Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber MERCH BROS geltend machen, wird MERCH BROS den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, MERCH BROS insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, MERCH BROS bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit MERCH BROS kein Mitverschulden zur Last fällt.

§ 4 Nutzungsrechte

Die vereinbarten Nutzungsrechte an den von MERCH BROS erbrachten Leistungen und/oder erstellten Werke gehen an den Kunden erst mit vollständigem Zahlungseingang über. Gibt es keine gesonderte Nutzungsrechtvereinbarung in dem zu Grunde liegenden Angebot, so erhält der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Verwendung.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung.

Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber MERCH BROS in Textform zu erheben. Rechnungen von MERCH BROS gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

MERCH BROS ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten.

§ 6 Haftung

MERCH BROS weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nur rein optische Leistungen und/oder Werke erbringen bzw. erstellen. MERCH BROS haftet daher nicht dafür, dass die von dem Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen und/oder Werke zu dem vom Kunden angestrebten Erfolg führen und für die Zwecke des Kunden (technisch o.a.) verwendet werden können. Insbesondere übernimmt MERCH BROS keine Haftung dafür, dass die von dem Kunden gewählten Materialien für den Einsatzzweck und/oder Einsatzort geeignet sind.

MERCH BROS haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Für sonstige Schäden haftet MERCH BROS nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von MERCH BROS.

Die Haftung nach der Ziffer 3 dieser Klausel ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 7 Höhere Gewalt

MERCH BROS ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 8 Schlussbestimmungen

Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, sofern der Kunde Unternehmer ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt

Besondere Bedingungen

Dienstleistungen

§ 1 Pflichten des Kunden

Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot von MERCH BROS sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist auf jeden Fall zur aktiven Mitarbeitet verpflichtet.

§ 2 Pflichten von MERCH BROS

Die Pflichten von MERCH BROS ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. MERCH BROS schuldet nicht den von Kunden erhofften oder angestrebten Erfolg der beauftragten Leistungen.

Eventproduktionen

1. Zahlung

25% des Gesamtbetrages wird 10 Tage vor Veranstaltung, nach Rechnungsstellung, der Rechnungsbetrag überwiesen. Der restliche Betrag wird vom Veranstalter nach Rechnungserhalt und Abschluss der Veranstaltung innerhalb von 30 Tagen überwiesen. 


2. Reisekosten 

Reisekosten, Verpflegungskosten & Hotelkosten (min. 4 Sterne, Einzelzimmer) werden vom Auftraggeber getragen.

3. Storno 

Bei Absage der Veranstaltung innerhalb von 31 Tagen vor Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 50% des Gesamtpreises, bei 14 Tage vor Veranstaltung 75%, bei 7 Tage vor Veranstaltung 90%


 

Werkleistungen

§ 1 Rechte und Pflichten

Der Kunde stellt MERCH BROS alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung.

MERCH BROS erstellt nach den Informationen und Daten des Kunden ein Werk nach optischen und nicht nach technischen Gesichtspunkten.

§ 2 Abnahme

Bei den von MERCH BROS zu erbringenden Werkleistungen wird MERCH BROS dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen und sie diesem zum Zwecke der Abnahme zur Verfügung stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und binnen 5 Werktagen einen Mängelbericht in Textform mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel an MERCH BROS zu übermitteln.
Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.

§ 3 Mehr- bzw. Minderlieferung

1. Da die zu veredelten Waren nach Kundenwunsch angefertigt werden und der Produktionsablauf aus verschiedenen Schritten besteht, wird mehr produziert. Dies ist für die Qualitätssicherung notwendig, um Mängel im Stick- oder Druckbild aussortiert werden. Aus den genannten Gründen, kann die Anzahl um bis zu 5% abweichen.

§ 4 Druckabweichung in Farbe und Position & Druckrückstände

1. Bei Drucken auf Polyesterartikeln, kann es trotz Block-Out Farben oder Folien zum „durchbluten“ der Farben kommen und die Druckfarbe auch nach Wochen verändern. Eine Haftung hierzu ist ausgeschlossen.

2. Bei DTG Drucken kann es zu Rückständen von Sprühklebern auf dem Textil, sowie von leichten Verfärbungen bei helleren Textilien, die durch das Trocknen sichtbar werden, kommen. Die Rückstände und Verfärbungen nehmen nach den ersten Wäschen wieder ab. Eine Haftung ist hierzu ausgeschlossen, vom Kunden zu akzeptieren und stellt keine Reklamationsgrund dar.

3. Durch die Fixierung der Farben, Folien oder Transferdrucken kann durch den großen Druck der Platte leichte Abdrücke auf dem Textil entstehen. Eine Haftung für Abdruck und Farbabweichungen werden hier ausgeschlossen.

4. Die Positionierung der Veredelung kann um bis zu 5% abweichen.

§ 5 Veredelung von Kundenwaren

1. Bei Veredelung von Kundenwaren schließen wir jegliche Haftung von Druckqualität und/oder Stick und Haltbarkeit aus.

§ 6 Gewährleistung

Bei Werkleistungen übernimmt MERCH BROS die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten optischen Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Der übermittelte digitale Abzug ist verbindlich vereinbart. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr, sofern der Kunde Unternehmer ist.

Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 1 und 2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Gegenüber Unternehmern ist die Mängelhaftung ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von MERCH BROS zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von MERCH BROS ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Stand 01.01.2023